Vermietete Wohnung verkaufen – was müssen Eigentümer beachten?
Vermietete Wohnung verkaufen – was müssen Eigentümer beachten?
Eine vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die Eigentümer kennen sollten.
Der wichtigste Punkt: Der Verkauf einer vermieteten Wohnung beendet das bestehende Mietverhältnis grundsätzlich nicht automatisch.
Kann eine vermietete Wohnung verkauft werden?
Ja. Eine vermietete Eigentumswohnung kann grundsätzlich verkauft werden.
Für den Käufer ist dabei insbesondere wichtig zu wissen, dass der bestehende Mietvertrag grundsätzlich auf ihn übergeht. Der Käufer tritt damit in die Rechtsposition des bisherigen Vermieters ein.
Was passiert mit dem Mietvertrag?
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung gilt grundsätzlich der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Der Eigentümerwechsel führt daher nicht automatisch zur Beendigung des Mietverhältnisses.
Für Verkäufer bedeutet das: Die Wohnung sollte mit vollständigen Informationen über das bestehende Mietverhältnis angeboten werden.
Welche Informationen sollte der Käufer erhalten?
Für die Verkaufsabwicklung können insbesondere folgende Informationen relevant sein:
- bestehender Mietvertrag
- aktuelle Miethöhe
- Vorauszahlungen auf Betriebskosten
- Informationen über die Mietkaution
- bestehende Vereinbarungen mit dem Mieter
- Informationen über eventuelle Mietrückstände
- bekannte Besonderheiten des Mietverhältnisses
Kann ich dem Mieter wegen des Verkaufs kündigen?
Der bloße Verkauf einer vermieteten Wohnung ist grundsätzlich kein automatischer Kündigungsgrund.
Ob eine Kündigung möglich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und vom konkreten Mietverhältnis ab. Eigentümer sollten hier nicht vorschnell handeln, sondern bei konkreten Fragen rechtlichen Rat einholen.
Vermietete Wohnung an einen Kapitalanleger verkaufen
Eine vermietete Wohnung kann insbesondere für Käufer interessant sein, die eine Immobilie als Kapitalanlage suchen.
Für diese Käufergruppe sind die bestehende Miete, das Hausgeld, die laufenden Kosten, der Zustand der Wohnung und die Entwicklung der Wohnungseigentümergemeinschaft besonders relevant.
Vermietete Wohnung ohne Makler verkaufen
Auch eine vermietete Wohnung kann direkt von privat verkauft werden.
Der Vorteil eines direkten Verkaufs besteht darin, dass Käufer und Verkäufer die bestehende Situation unmittelbar besprechen können.
Das kann beispielsweise hilfreich sein, wenn die Wohnung bereits langfristig vermietet ist und der Eigentümer eine möglichst unkomplizierte Lösung sucht.
Was ist mit der Mietkaution?
Bei einem Eigentümerwechsel muss auch der Umgang mit der vom Mieter geleisteten Kaution berücksichtigt werden.
Wie die Kaution im konkreten Fall übertragen und abgerechnet wird, sollte im Rahmen der Verkaufsabwicklung eindeutig geklärt werden.
Vermietete Wohnung mit Renovierungsstau verkaufen
Auch eine vermietete Wohnung muss vor dem Verkauf nicht zwingend umfassend renoviert werden.
Wenn die Wohnung einen Renovierungsstau aufweist, kann dies transparent kommuniziert und bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Wohnung mit Renovierungsstau verkaufen.
Was passiert mit dem Mieter bei der Besichtigung?
Besichtigungen einer vermieteten Wohnung müssen mit Rücksicht auf die Rechte des Mieters organisiert werden.
Eigentümer sollten deshalb Besichtigungstermine nicht einfach ohne vorherige Abstimmung durchführen. Der genaue Ablauf hängt von den Umständen und den mietrechtlichen Regelungen ab.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Neben den allgemeinen Unterlagen zur Eigentumswohnung sind bei einer vermieteten Wohnung insbesondere die Unterlagen zum Mietverhältnis wichtig.
Dazu gehören beispielsweise der Mietvertrag, Informationen zur Miethöhe und relevante Abrechnungen.
Eine ausführliche Übersicht finden Sie im Ratgeber Welche Unterlagen braucht man beim Verkauf einer Wohnung?.
Vermietete Wohnung verkaufen – Schritt für Schritt
1. Mietverhältnis prüfen
Stellen Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen zum Mietverhältnis zusammen.
2. Objektunterlagen sammeln
Bereiten Sie zusätzlich die Unterlagen zur Wohnung und zur Wohnungseigentümergemeinschaft vor.
3. Käufer suchen
Sie können die Wohnung öffentlich vermarkten oder gezielt einen privaten Käufer suchen.
4. Besichtigung abstimmen
Bei einer vermieteten Wohnung müssen die Rechte des Mieters berücksichtigt werden.
5. Kaufvertrag vorbereiten
Bei einer Einigung wird der Kaufvertrag über einen Notar abgewickelt.
Vermietete Wohnung in Bonn oder Köln verkaufen
Wenn Sie eine vermietete Eigentumswohnung in Bonn, Köln oder Umgebung verkaufen möchten, können Sie sich auch dann nach einem direkten Käufer umsehen, wenn die Wohnung derzeit vermietet ist.
Fazit
Eine vermietete Wohnung kann verkauft werden. Wichtig ist, dass der Käufer umfassend über das bestehende Mietverhältnis informiert wird und die Rechte des Mieters während des Verkaufs berücksichtigt werden.
Wenn Sie Ihre vermietete Wohnung direkt von privat verkaufen möchten, kann ein persönlicher Austausch mit einem konkreten Käufer den Verkaufsprozess vereinfachen.
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