Wohnungsverkauf beim Notar
Wohnungsverkauf beim Notar – so läuft die Beurkundung ab
Wer eine Eigentumswohnung verkauft, kommt am Notar nicht vorbei. Der Kaufvertrag über eine Immobilie muss grundsätzlich notariell beurkundet werden.
Für viele private Verkäufer ist der Notartermin dennoch ungewohnt. Was passiert dort eigentlich? Wer erstellt den Vertrag? Wann wird der Kaufpreis bezahlt? Und wann wird der Käufer tatsächlich Eigentümer?
Warum muss der Wohnungsverkauf zum Notar?
Der Gesetzgeber schreibt für Grundstücks- und Immobilienkaufverträge grundsätzlich eine notarielle Beurkundung vor.
Der Notar übernimmt dabei eine neutrale Rolle. Er soll insbesondere dafür sorgen, dass die rechtlich erforderlichen Erklärungen ordnungsgemäß beurkundet werden und die Beteiligten über die Bedeutung des Vertrags informiert sind.
Was macht der Notar beim Wohnungsverkauf?
Der Notar begleitet die rechtliche Abwicklung des Immobilienkaufs.
Zu seinen Aufgaben können insbesondere gehören:
- Vorbereitung des Kaufvertrags
- Prüfung der erforderlichen Angaben
- Einholung beziehungsweise Verarbeitung bestimmter Unterlagen
- Beurkundung des Kaufvertrags
- Abwicklung der Voraussetzungen für die Eigentumsübertragung
- Kommunikation mit den zuständigen Stellen
Wie wird der Kaufvertrag vorbereitet?
Nachdem Käufer und Verkäufer sich grundsätzlich über den Kauf geeinigt haben, werden die erforderlichen Daten und Vereinbarungen an den Notar übermittelt.
Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Wohnung, zum Kaufpreis, zu den Vertragsparteien und zu den weiteren vereinbarten Bedingungen.
Welche Unterlagen dabei relevant sein können, erfahren Sie im Ratgeber Welche Unterlagen braucht man beim Verkauf einer Wohnung?.
Der Notar erstellt daraus einen Vertragsentwurf.
Was steht in einem Immobilienkaufvertrag?
Ein Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung enthält zahlreiche Regelungen.
Dazu gehören typischerweise unter anderem:
- Angaben zu Käufer und Verkäufer
- Bezeichnung der Immobilie
- Kaufpreis
- Regelungen zur Kaufpreiszahlung
- Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten
- Regelungen zur Eigentumsübertragung
- gegebenenfalls Regelungen zu mitverkauften Gegenständen
- weitere rechtlich erforderliche Vereinbarungen
Warum gibt es einen Vertragsentwurf?
Der Vertragsentwurf gibt Käufer und Verkäufer die Möglichkeit, den vorgesehenen Vertrag vor dem eigentlichen Notartermin zu prüfen.
Offene Fragen oder Änderungswünsche sollten möglichst vor der Beurkundung geklärt werden.
Wie läuft der Notartermin ab?
1. Identifikation der Beteiligten
Zu Beginn werden die beteiligten Personen und ihre Identität festgestellt.
2. Verlesung und Erläuterung des Vertrags
Der Notar verliest den Vertrag beziehungsweise dessen wesentlichen Inhalt und erläutert die rechtlichen Zusammenhänge.
3. Fragen und Klärung
Käufer und Verkäufer können Fragen zum Vertrag stellen und Unklarheiten ansprechen.
4. Unterzeichnung
Wenn alle Beteiligten mit dem Vertrag einverstanden sind, wird die notarielle Urkunde unterschrieben.
5. Weitere Abwicklung
Nach der Beurkundung übernimmt der Notar die weiteren für die Eigentumsübertragung erforderlichen Schritte.
Wann wird der Kaufpreis bezahlt?
Der Kaufpreis wird üblicherweise nicht unmittelbar während des Notartermins bezahlt.
Im Kaufvertrag werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der Kaufpreis fällig wird. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, fordert der Notar den Käufer zur Zahlung auf.
Die konkrete Regelung hängt vom jeweiligen Kaufvertrag ab.
Wann wird der Käufer Eigentümer?
Die notarielle Unterschrift allein bedeutet nicht, dass der Käufer unmittelbar im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Nach dem Kaufvertrag müssen verschiedene weitere Schritte erfolgen. Dazu gehört insbesondere die grundbuchliche Abwicklung der Eigentumsübertragung.
Wann erhält der Verkäufer sein Geld?
Der Verkäufer erhält den Kaufpreis entsprechend den im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen, sobald die Voraussetzungen für die Fälligkeit erfüllt sind und der Käufer bezahlt.
Der genaue Zeitpunkt kann deshalb von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
Was passiert mit einer bestehenden Finanzierung?
Wenn die Wohnung noch mit einem Darlehen finanziert wird, müssen die bestehenden Grundpfandrechte beziehungsweise die Finanzierung bei der Verkaufsabwicklung berücksichtigt werden.
In einem solchen Fall sollte frühzeitig mit der finanzierenden Bank und dem Notar geklärt werden, wie die bestehende Finanzierung im Rahmen des Verkaufs behandelt wird.
Was passiert mit dem Grundbuch?
Das Grundbuch dokumentiert unter anderem die Eigentumsverhältnisse und bestimmte Belastungen der Immobilie.
Nach dem Verkauf wird die Eigentumsübertragung entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen im Grundbuch vollzogen.
Was sollten Käufer und Verkäufer vor dem Notartermin prüfen?
Für den Verkäufer
- Ist der vereinbarte Kaufpreis korrekt?
- Sind alle wichtigen Vereinbarungen im Vertrag enthalten?
- Ist der Übergabetermin geklärt?
- Ist geregelt, welche Gegenstände mitverkauft werden?
- Sind bestehende Belastungen bekannt?
Für den Käufer
- Wurde der Vertragsentwurf vollständig geprüft?
- Sind alle wichtigen Objektinformationen bekannt?
- Ist die Finanzierung gesichert?
- Sind Hausgeld und weitere laufende Kosten bekannt?
- Ist der Zustand der Wohnung bekannt?
Kann der Verkauf beim Notar kurzfristig stattfinden?
Wie schnell ein Notartermin möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, die Verfügbarkeit des Notars und die Vollständigkeit der erforderlichen Angaben und Unterlagen.
Wenn Käufer und Verkäufer sich bereits über die wesentlichen Punkte einig sind und alle Informationen vorliegen, kann die Vorbereitung deutlich schneller erfolgen als bei einem noch nicht konkretisierten Verkauf.
Wohnung privat verkaufen und anschließend zum Notar
Auch wenn Käufer und Verkäufer sich vollständig privat gefunden haben, muss der eigentliche Immobilienkauf notariell beurkundet werden.
Das bedeutet: Der private Verkauf und die notarielle Abwicklung sind zwei unterschiedliche Schritte. Die Suche und Einigung zwischen Käufer und Verkäufer kann privat erfolgen; der rechtlich erforderliche Immobilienkaufvertrag wird anschließend beim Notar beurkundet.
Wenn Sie zunächst einen Käufer für Ihre Wohnung suchen möchten, finden Sie weitere Informationen im Ratgeber Wohnung von privat verkaufen – was muss ich beachten?.
Fazit: Der Notartermin ist ein wichtiger Schritt beim Wohnungsverkauf
Der Notartermin bildet einen zentralen Bestandteil des Verkaufs einer Eigentumswohnung. Käufer und Verkäufer sollten den Vertragsentwurf aufmerksam prüfen und offene Fragen vor der Unterzeichnung klären.
Nach der Beurkundung übernimmt der Notar die weiteren Schritte, die für die Abwicklung des Immobilienkaufs erforderlich sind.
Wenn Sie Ihre Wohnung von privat verkaufen möchten, können Sie daher zunächst unabhängig vom Notartermin einen geeigneten Käufer suchen und die wesentlichen Verkaufsbedingungen miteinander vereinbaren. Die endgültige rechtliche Abwicklung erfolgt anschließend über den Notar.
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